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Hakim Tokmağı Tutuyor

Arbeitsrecht

Wir sind Ihre Spezialisten bei allen Fragen zum Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg!

  • Jedem Arbeitnehmer kann es passieren, dass der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausspricht.

  • Jedem Arbeitgeber kann es passieren, dass er einem Arbeitnehmer aus vielen verschiedenen Gründen kündigen muss.

  • Möglicherweise wurden Sie auch zu Unrecht abgemahnt.

  • Lassen Sie sich bei uns kompetent beraten!

  • Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Problemgestaltungen zur Seite.

Auch eine arbeitsrechtliche Angelegenheit ist häufig von der empfundenen Ohnmacht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber geprägt.  Aber auch dieser muss in der Lage sein, auf wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren, um handlungsfähig zu bleiben.
Nicht selten ist es hier besonders hilfreich, sich durch anwaltliche Hilfe Gehör zu verchaffen.
Zu den Schwerpunkten des Arbeitsrechts gehören die Kündigung von Arbeitsverträgen und das Aushandeln von Abfindungen, Abmahnungen,befristete befristete Arbeitsverträge, Teilzeit, Elternzeit,die die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Überstunden, Arbeitszeit, einseitige Lohnkürzungen, Versetzungen, Umsetzungen, Arbeitszeugnisse etc.
Die Anwalts-Notarkanzlei – Rechtsanwälte berät Sie bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht!
Dabei sind wir uns der Tatsache bewusst, dass Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht fast immer sehr emotional verlaufen. Geht es doch zumeist um die berufliche Existenz. Aus diesem Grund ist es unser Ziel, für Sie die Lösung zu finden, die Ihnen persönlich, ganz individuell am meisten hilft. Sei es der Versuch einer einvernehmlichen Klärung, vielleicht über eine Mediation, oder schlussendlich der konsequente Weg vor Gericht.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch vorbeugend und formulieren beispielsweise
Aufhebungsverträge oder andere Verträge für Sie.
Vertrauen Sie Ihre Angelegenheiten einem Team von Profis an!

Bei uns finden Sie Rechtsanwälte, die sich täglich mit allen Problemen rund um ein Arbeitsverhältnis beschäftigen. Die Kanzleischmied bietet hier die gesamte Palette anwaltlicher Beratung. Von der Gestaltung eines Arbeitsvertrages, Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen, Prüfung einer Abmahnung oder einer Kündigung bis hin zur Begleitung eines arbeitsgerichtlichen Prozesses, wie z. B. einer Kündigungsschutzklage.


Zu den arbeitsrechtlichen Schwerpunkten gehören folgende Themen:

  • Kündigung von Arbeitsverträgen

  • Aufhebungsverträge

  • Aushandeln von Abfindungen

  • Abmahnungen

  • Befristete Arbeitsverträge

  • Teilzeit & Elternzeit

  • Lohnzahlung

  • Urlaub & Urlaubsabgeltung

  • Überstunden & Arbeitszeit

  • Einseitige Lohnkürzungen

  • Versetzungen & Umsetzungen

  • Arbeitszeugnisse

Neben der Beratung und Vertretung bei einer Kündigung sowie zur Elternzeit und dem Mutterschutz sind wir unter anderem auch in folgenden Angelegenheiten für Sie da:

ABMAHNUNG Die arbeitsrechtliche Abmahnung hat die Funktion, dem Abgemahnten die Folgen seines Fehlverhaltens aufzuzeigen, und ist zumeist auch der erste Schritt zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Das abgemahnte Verhalten muss so genau wie möglich beschrieben und eindeutig als Vertragsverstoß bezeichnet worden sein.

ARBEITSGERICHTSPROZESS Arbeitsgerichtsprozesse unterliegen dem Beschleunigungsgrundsatz. Bereits etwa einen Monat nach Eingang der Klageschrift beim Arbeitsgericht wird ein Gerichtstermin anberaumt. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Gütertermin, in dem das Gericht auf eine gütliche Einigung zwischen den Parteien des Rechtsstreits hinwirkt.

ARBEITSVERHÄLTNIS – SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT Häufig versuchen Arbeitgeber, die Sozialversicherungsbeitragspflicht dadurch zu umgehen, dass sie Arbeitnehmer als Selbstständige oder besser „Scheinselbstständige“ einstellen. In diesen Fällen ist aber weniger die vertragliche Vereinbarung entscheidend, als die tatsächliche Ausführung

ARBEITSZEUGNIS Zunächst unterscheidet man Zeugnisse, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden und abschließend Auskunft geben, von sogenannten Zwischenzeugnissen, die zwischendurch erteilt werden. Es gibt dann noch die sogenannten einfachen und die qualifizierten Arbeitszeugnisse.

BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis endet dieses nicht durch die Kündigung, sondern durch Zeitablauf, wenn es sich um einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag handelt, oder durch Erreichen des Zwecks, wenn es sich um einen zweckbefristeten Vertrag handelt. 

KÜNDIGUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss immer schriftlich erklärt werden, sie muss also auch unterschrieben sein. Wird sie durch einen Bevollmächtigten erklärt, ist sie grundsätzlich unwirksam, falls die Vertretungsbefugnis nicht gleichzeitig mit einer Originalvollmacht nachgewiesen wird und der Gekündigte die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.

LOHNZAHLUNGEN In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nimmt häufig auch die Zahlungsmoral des Arbeitgebers bezüglich des Arbeitslohns ab. Dies kann für viele Arbeitnehmer, aber auch für den Arbeitgeber selbst zu einschneidenden Problemen führen.

ÜBERSTUNDEN Überstunden zu machen bedeutet ganz einfach, mehr zu arbeiten, als vertraglich vereinbart ist. Dazu ist niemand verpflichtet, es sei denn, es wurde ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung über den Betriebsrat so vereinbart. 

URLAUB Jeder Arbeitsnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen. Das kann auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Vor Ablauf der Probezeit von allgemein sechs Monaten besteht nur ein Teilurlaubsanspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubes pro Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

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